Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's der Nutreas GmbH (Nutreas Athletics)

 

  • ANWENDUNGSBEREICH

 

  1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge der Nutreas GmbH (nachfolgend: Nutreas Athletics) im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Nutreas Athletics Performance Center (nachfolgend: Studio), bei Inanspruchnahme von Personal- und Kleingruppentraining oder eines Trainingsgutscheines, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
  2. Der Vertrag über die Mitgliedschaft im Studio kommt durch Unterzeichnung des Vertrages im Studio zustande. Verträge über die Inanspruchnahme von anderen Leistungen, wie Personal- oder Kleingruppentraining, Probestunden, Einlösung von Trainingsgutscheinen kommen durch individuelle Absprache zustande, bei der Inanspruchnahme von Personaltraining aber nicht vor Unterzeichnung des Anamnesebogens.
  3. Minderjährige können Verträge mit Nutreas Athletics nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und bei Vorlage eines Sporttauglichkeitsattestes ihres behandelnden Arztes abschließen.

 

 

  • NUTZUNG DES STUDIOS UND TRAINING

 

  1. Allgemeines
    • Nutreas Athletics ist im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet, schuldet darüber hinaus aber nicht den Erfolg des vom Nutzer beabsichtigten Trainingszweckes.
    • Durch die freiwillige und unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch Nutreas Athletics wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Nutreas Athletics wird die entsprechenden unentgeltlichen Zusatzleistungen vor der Bereitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Clubnutzung unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung von unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst für den Nutzer kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Nutreas Athletics behält sich vor, deren Bereitstellung jederzeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
  2. Zutritt zum Studio
    • Durch den Vertrag über die Nutzung des Nutreas Athletics Performance Center erhält der Nutzer Zutritt zum Studio im Rahmen der gebuchten Leistungen und Trainingszeiten.
    • Der Zutritt zum Studio ist nur mit Mitgliedskarte gestattet. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
    • Zusatzleistungen sind im Monatsbeitrag über die Nutzung des Studios nur enthalten, sofern dies im Vertrag oder individuell vereinbart wurde.
    • Soweit vereinbart, erhält der Nutzer im Rahmen der individuellen vertraglichen Vereinbarung eine individuelle Trainings- und Gesundheitsberatung.
    • Nutreas Athletics steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
    • Eine Anwesenheit von Trainern oder Mitarbeitern von Nutreas Athletics im Rahmen der gebuchten Zutrittszeiten ist nicht geschuldet und auch nicht gewährleistet.
    • Es ist den Nutzern nicht gestattet, im Studio gegen Entgelt oder in sonstiger Weise gewerbliche Trainingsleistungen anzubieten.
  3. Personal- und Kleingruppentraining
    • Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten abgesprochen.
    • Der Anamnesebogen ist zwecks Vermeidung von Gesundheitsschäden obligatorisch und vollständig ausgefüllt zur ersten Trainingseinheit mitzubringen.
    • Die Trainer von Nutreas Athletics unterstellen sich bezüglich der Inhalte auf dem Anamnesebogen der Schweigepflicht. Darüber hinaus hat Nutreas Athletics über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen gesundheitlichen Informationen des Nutzers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine anderweitige Verpflichtung vorsehen.
    • Die Dauer einer Personaltrainingseinheit beträgt mindestens 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Nutzer, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. Bei Verhinderung hat der Nutzer schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
    • Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten sind verbindlich, sofern diese von beiden Vertragspartnern bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
    • Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Nutreas Athletics können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden jedoch gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
    • Trainingseinheiten sind pünktlich anzutreten. Bei verspätetem Trainingsbeginn ist Nutreas Athletics nicht verpflichtet, den nicht von Nutreas Athletics zu vertretenden verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen.
    • Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) risikobehaftet bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit den Umständen angepasst (z.B. Indoor) oder nach Absprache mit dem Nutzer verschoben.
    • Die regulären Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag 10-12 Uhr und von 15-19 Uhr und können individuell mit den Trainern abgesprochen werden. Eine ständige Verfügbarkeit der Trainer innerhalb dieser Betreuungszeiten ist nicht geschuldet und kann auch nicht gewährleistet werden.
    • Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten und vom Nutzer selbst zu tragen. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Sporthallen, Fitnesscenter, Schwimmbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese ebenfalls vom Nutzer zu tragen. Die aus den zuvor genannten Leistungen entstehenden Kosten sind vom Nutzer entweder direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten oder sie werden dem Nutzer durch Nutreas Athletics in Rechnung gestellt.

 

  • PFLICHTEN DER NUTZER

 

  1. Der Nutzer des Studios und der Trainingseinheiten ist verpflichtet, für eine fristgerechte Beitragszahlung Sorge zu tragen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, Angaben zum Gesundheitszustand gewissenhaft zu tätigen. Der Nutzer versichert, sich zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten im Rahmen der jeweils gebuchten Leistungen in einem sportgesunden Zustand zu befinden. Nötigenfalls hat der Nutzer vor der Ausübung von sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Sporttauglichkeitsbescheinigung einzuholen.
  3. Bei plötzlich auftretenden Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) während des Trainings, ist das Training sofort abzubrechen. Bei Auftreten solcher Befindlichkeitsstörungen vor, während oder nach dem Training wird der Nutzer Nutreas Athletics sofort unterrichten.
  4. Bei Unklarheiten über die Nutzung von Geräten oder bestimmten Trainingsinhalten ist vor der Aufnahme des Trainings wegen des Risikos einer Eigen- oder Fremdgefährdung Rücksprache mit einem Trainer oder Mitarbeiter von Nutreas Athletics zu halten.

 

  • PREISE
  1. Allgemeines
    • Sämtliche Preisangaben gegenüber Nutzern, welche die Leistungen von Nutreas Athletics in ihrer Eigenschaft als Verbraucher in Anspruch nehmen, sind brutto, das heißt inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu verstehen.
    • Auszubildenden, Schüler und Studenten bis zum 27. Geburtstag kann gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis, Ausbildungsvertrag ein vergünstigter Preis (Ermäßigung) auf die regulären Preise gewährt werden. Sofern eine Ermäßigung gewährt wird, ist bei fortdauerndem Vertragsverhältnis ein Folgenachweis nach Ablauf von 12 Monaten spätestens zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Vertrags vorzulegen. Wenn kein Nachweis eingereicht wird, berechnet Nutreas Athletics mit Ablauf des 12. Monats der jeweiligen Laufzeit die regulären Preise der jeweils gebuchten Leistungen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.
    • Der Wegfall der Voraussetzungen über die Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist gegenüber Nutreas Athletics unverzüglich mitzuteilen. Die Ermäßigung entfällt in diesem Fall mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung der Ermäßigung weggefallen sind.
  2. Nutzung des Studios
    • Die Preise für die Nutzung des Studios ergeben sich aus den gebuchten Leistungen auf dem Vertragsdokument. Ein Hinzubuchen von weiteren optionalen Zusatzprodukten ist jederzeit möglich.
    • Die Monatsbeiträge sind nach Vereinbarung entweder zum 1. oder zum 15. eines jeweiligen Monats zu entrichten. Bei vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschriften werden die hierdurch für Nutreas Athletics entstehenden Bankgebühren dem Nutzer berechnet.
    • Gerät der Nutzer mit der Zahlung von zwei – nicht zwingend aufeinanderfolgenden – Monatsbeiträgen länger als 14 Tage in Verzug, ist Nutreas Athletics zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt und kann die bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch fällig werdenden Beiträge sofort fällig stellen.
    • Die Einmalzahlung über die Aufnahmegebühr ist bei Vertragsschluss fällig und im Studio zu entrichten.
  3. Personal- und Kleingruppentraining
    • Trainingseinheiten werden unabhängig von dem Bestehen einer Mitgliedschaft über die Nutzung des Studios separat berechnet.
    • Maßgeblich für die Preise der Trainingseinheiten ist die jeweils aktuelle Preisliste.
    • Der Nutzer erhält über die Trainingseinheiten von Nutreas Athletics eine Rechnung, welche ohne Abzüge binnen 14 Tage ab Erhalt zahlbar ist, es sei denn, etwas anderes wird individuell vereinbart.
    • Die Abrechnung der Trainingszeiten erfolgt im Voraus.
    • Fahrtkosten der Trainer für das Training werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern das Training außerhalb des Stadtgebiet Kassels stattfindet.

 

  • VERTRAGSLAUFZEIT

 

  1. Der Vertrag über die Nutzung des Studios verlängert sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – bei Silbertarifen um die Dauer der Erstlaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar. Bei Gold-/Platintarifen verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Dauer, es sei denn, er wird einen Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Dauer sind Gold-/Platintarife jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

1.1    *Der Vertrag “monatlich kündbar” beinhaltet eine 2 wöchige kostenlose Testphase, innerhalb derer die Mitgliedschaft täglich schriftlich mit sofortiger Wirkung beendet werden kann. In diesem Fall entstehen keine Kosten. Nach zufriedener Testphase wird der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 79 Euro oder 119 Euro, je nach Tarifoption Wochentag oder 24/7, monatlich abgebucht. Die einmalige Aufnahmegebühr von 99 Euro wird dann auch fällig. Der Vertrag über die Nutzung des Studios verlängert sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, maximal jedoch um einen Monat, es sei denn, der Vertrag wird durch eine der Parteien mit einer Frist von einem Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

  1. Eine Kündigung einzelner optionaler Zusatzprodukte ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform möglich. Mit Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages enden automatisch auch die hinzugebuchten optionalen Zusatzprodukte, ohne dass es diesbezüglich einer separaten Kündigung bedarf.
  2. Auf Antrag wird dem Nutzer eine beitragsfreie Pause von der Mitgliedschaft eingeräumt, sofern er nachweist, dass eine sportliche Tätigkeit im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vorübergehend nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Die Möglichkeit einer beitragsfreien Pause besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis über die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Antrags gekündigt ist. Die Mitgliedschaft verlängert sich bei der Gewährung von beitragsfreien Pausen um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon. Während der beitragsfreien Zeit darf das Studio nicht genutzt werden.

 

 

  • HAFTUNG

 

Nutreas Athletics schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Von diesem Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer in der Regel vertrauen darf. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch bei Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Nutreas Athletics.

 

 

  • SONSTIGES

 

  1. Nutreas Athletics ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Nutreas Athletics wird die Änderungen oder Ergänzungen in Textform (z.B. per E-Mail) mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Der Nutzer kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, z.B. schriftlich oder per E-Mail (info@nutreasathletics.de) widersprechen. Nutreas Athletics behält sich in diesen Fällen vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  3. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit anfänglicher Wirkung eine solche, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck beider Parteien möglichst nahekommt und durchführbar ist.
  4. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz von Nutreas Athletics, wenn der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Nutreas Athletics ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

 

Kassel, den 28.09.2024
© Nutreas GmbH – RA Dr. Dally